Partner-Lizenzbedingungen
Deutsche Fassung. Bei Abweichungen ist die englische Fassung maßgeblich. Englische Fassung
Fassung vom 4. November 2026.
Partner-Lizenzbedingungen
Diese Bedingungen regeln die Lizenz an der Declaration-Check-Software (die „Software“), die Declaration Check, Handelsname einer in Gründung befindlichen Gesellschaft nach dem Recht von England und Wales unter der Bezeichnung Falkenmark Services Group (Registernummer und eingetragener Sitz werden hier nach der Eintragung angegeben) („wir“, „uns“), einem Spediteur, einer Zollagentur, einem Zollvertreter oder einem anderen Unternehmen, das Zolldienstleistungen für eigene Kunden erbringt (der „Partner“, „Sie“), zur Nutzung in Bezug auf die Einfuhranmeldungen dieser Kunden erteilt. Die Softwarelizenzbedingungen gelten für diese Lizenz, als wäre der Partner der Lizenznehmer, soweit diese Bedingungen nichts anderes bestimmen; bei Widersprüchen gehen diese Bedingungen vor.
1. Umfang der Lizenz
1.1 Gegen Zahlung der Gebühr erteilen wir Ihnen eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software für die Einfuhranmeldungen jedes Kunden, dessen EORI-Nummer Sie bei uns registrieren (eine „Kunden-EORI“), für die Laufzeit des Abonnements für diese Kunden-EORI. Sie dürfen die Anmeldedaten eines Kunden öffnen, die Schätzung einsehen, die Lieferantenanfragen, Entwürfe von Erstattungsanträgen und Antragsaufstellungen erzeugen und die Antragsübersicht für diesen Kunden führen.
1.2 Sie dürfen die Software nur für Kunden nutzen, für die Sie aufgrund einer schriftlichen Vollmacht handeln, und nur für Anmeldungen, bei denen dieser Kunde Einführer oder Zollschuldner ist. Sie dürfen die Software nicht unterlizenzieren, einem Kunden keinen direkten Zugang zu ihr gewähren und sie für kein anderes Geschäft als Ihre eigenen Zolldienstleistungen nutzen.
1.3 Die Software ist ein Werkzeug. Sie erteilt keinen Rat. Jedes von ihr erzeugte Dokument ist von Ihnen zu prüfen, zu berichtigen, zu unterzeichnen und zu versenden, in Ihrem Namen oder dem Ihres Kunden, aufgrund der Ihnen erteilten Vollmacht. Wir prüfen kein Dokument, korrespondieren mit keiner Zollstelle, keinem Lieferanten und keinem Kunden und nehmen in keinem Antrag eine Handlung vor.
2. Ihre Stellung gegenüber Ihren Kunden und den Behörden
2.1 Sie sind der Dienstleister Ihres Kunden. Ob ein Antrag begründet ist, was wann und bei wem eingereicht wird, entscheiden Sie und Ihr Kunde. Sie allein sind dafür verantwortlich, die Befugnisse, Registrierungen und berufliche Stellung zu besitzen, die das Recht des Staates, in dem Sie handeln, von einer Person verlangt, die für andere Erstattungsanträge vorbereitet oder einreicht (in Deutschland die Befugnis nach § 4d Steuerberatungsgesetz als Spediteur oder sonstiger Zollvertreter; andernorts die Registrierung oder berufliche Stellung, die dieser Staat von einem Zollvertreter verlangt), für die geldwäscherechtlichen Pflichten und für Ihre eigene Berufshaftpflichtversicherung.
2.2 Sie werden uns gegenüber keinem Kunden und keiner Behörde als dessen Berater, Vertreter oder Bevollmächtigten bezeichnen und kein von der Software erzeugtes Dokument als von uns geprüft oder genehmigt darstellen. Jedes erzeugte Dokument trägt eine Zeile mit dem Hinweis, dass es mit der Declaration-Check-Software erzeugt und von keiner Person geprüft wurde; Sie dürfen Ihre eigene Kennzeichnung hinzufügen, diese Zeile aber nicht entfernen.
2.3 Sie werden jeden Kunden, bevor Sie seine Daten in der Software verwenden, darüber informieren, dass die Daten auf Ihrem eigenen Computer mit von uns lizenzierter Software verarbeitet und nicht an uns übermittelt werden.
3. Gebühr und Laufzeit
3.1 Die Gebühr ist der monatliche Betrag je Kunden-EORI, der Ihnen vor der Registrierung schriftlich genannt wurde, zuzüglich Umsatzsteuer, soweit anwendbar (bei einem in der EU ansässigen Unternehmen führen Sie die Umsatzsteuer im Reverse-Charge-Verfahren ab), monatlich im Voraus in Rechnung gestellt und innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Es gibt keine weitere Gebühr: Wir erhalten keinen Anteil an einer Erstattung, und keine Gebühr hängt vom Ausgang eines Antrags ab.
3.2 Ziffer 3.2 der Softwarelizenzbedingungen (zwölfmonatige Mindestlaufzeit) gilt für jede Kunden-EORI ab dem Tag ihrer Registrierung; nach der Mindestlaufzeit können Sie eine Kunden-EORI mit Wirkung zum Ende des laufenden Monats abmelden. Die Ziffern 3.3 (Folgen der Beendigung) und 3.4 (Lizenzprüfung) gelten für jede Kunden-EORI.
4. Daten
4.1 Die Anmeldedaten Ihrer Kunden werden auf Ihrem Computer verarbeitet und nicht an uns übermittelt. Wir halten nur Ihre Kontodaten, die von Ihnen registrierten Kunden-EORIs, Lizenz- und Abrechnungsunterlagen sowie anonymisierte Nutzungsstatistiken ohne Anmeldedaten. Für die Daten Ihrer Kunden sind Sie Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter nach Ihren eigenen Vereinbarungen mit ihnen; wir sind keines von beidem.
4.2 Speichern Sie einen Fall in Ihrem Konto, enthält der gespeicherte Datensatz die Aufstellung und die Summen, die Sie für diesen Kunden erzeugen; er wird auf Anfrage oder innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende der Lizenz für diese Kunden-EORI gelöscht.
5. Support, Gewährleistung, Haftung und Allgemeines
5.1 Die Ziffern 5 (Support, Verfügbarkeit und Änderungen), 7 (Gewährleistung und Haftung), 8 (Allgemeines) und 9 (Deutschland) der Softwarelizenzbedingungen gelten. Unsere Gesamthaftung aus dieser Lizenz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf die Gebühren beschränkt, die Sie in den zwölf Monaten vor dem haftungsbegründenden Ereignis gezahlt haben. Soweit deutsches Recht anwendbar ist, wird die Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit weder ausgeschlossen noch beschränkt.
5.2 Sie stellen uns von jedem Anspruch eines Ihrer Kunden oder einer Zollbehörde frei, der sich aus Ihrer Nutzung der Software oder eines mit ihr erzeugten Dokuments ergibt, außer soweit er auf einem Fehler der Software beruht, den wir nach Anzeige nicht behoben haben.
5.3 Diese Bedingungen unterliegen dem Recht von England und Wales, und die Gerichte von England und Wales sind zuständig, wobei zwingende Vorschriften des Rechts des Staates, in dem Sie ansässig sind, unberührt bleiben. Fragen: admin@declarationcheck.com.
Als PDF herunterladen · 2026-11-04-v2