Waren aus einem Handelspartnerland können zu einem ermäßigten Zollsatz oder zollfrei eingeführt werden. Diese Tabellen zeigen, wie viel stattdessen zum Regelzollsatz eingeführt wurde: präferenzberechtigte Einfuhren, bei denen die Präferenz nicht in Anspruch genommen wurde, nach Markt, Partnerland und Warenbereich. Jede Zahl stammt von der Zollbehörde oder der Europäischen Kommission; die Quelle ist unter jeder Tabelle genannt.
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„Zum Regelzollsatz verzollt“ bezeichnet den Warenwert, nicht den Zoll. Der nicht beanspruchte Zoll hängt von der Tariflinie ab; bei Bekleidung und Schuhen sind es in der Regel 8 bis 12 % des Warenwerts, bei Maschinen 1 bis 3 %. Auf diesen Seiten veröffentlichen wir keine Schätzung des Zolls. Der eigene Betrag eines Einführers ergibt sich aus seinen Zollanmeldungen: Prüfen Sie Ihren Export, kostenlos, auf Ihrem eigenen Rechner.
Die Zahlen sind wie veröffentlicht wiedergegeben und zur Darstellung gerundet; Summen können rundungsbedingt abweichen. Die Kommission kennzeichnet ihre Arbeitsmappe 2025 als Entwurf; sie wird hier aktualisiert, sobald die endgültige Fassung veröffentlicht ist. Die britischen Statistiken beziehen sich auf 2024, das letzte vom Department for Business and Trade veröffentlichte Jahr.
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